INFORMATIVES

Hier findet man Informatives rund um die Aktivitäten der Messerschmitt Siedlergemeinschaft.

Stadtteilgespräche und Bürgerversammlungen

Stadtteilgespräche und Bürgerversammlungen

Die wichtigsten Informationen bekommt man direkt auf der Webseite der Stadt Augsburg

Hier kann man lesen: "Was braucht mein Viertel? (...)jeder kann das, was ihn bewegt, direkt zur Sprache bringen. Oberbürgermeisterin Eva Weber und das Team der Stadtregierung stehen bei den Stadtteilgesprächen künftig regelmäßig Rede und Antwort."

Von 2023 bis 2025 finden pro Jahr 4 Bürgerversammlungen statt.

So funktioniert es:

Alle Bürger und Bürgerinnen (m, w, d), die Anliegen haben können Sie zu Wort bringen (1 Std.). Die Stadt ist bemüht, den richtigen Ansprechpartner zu nennen. Wer der richtige Ansprechpartner bzw. die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Thema ist, das erfahren Sie hier.

Im Plenum wird über die Themen in den Stadtvierteln gesprochen, welche Themen das sind, das stimmen die Teilnehmenden direkt vor Ort ab.

Und wenn die Zeit an einem Abend nicht reicht, dann kann man auf verschiedenen Wegen dennoch in Kontakt bleiben.

Bitte einfach den angegebenen Links folgen. Hier werden die Termine bekannt gegeben. Jeder Bürger (m, w, d), der sich einbringt, bringt uns gemeinsam voran. Danke

Links:

Newsletter bestellen, um direkt über die nächsten Termine informiert zu werden
Stadtteilgespräche: https://www.augsburg.de/stadtteilgespraeche
Bürgerversammlung: https://www.augsburg.de/oeffentlichkeitsbeteiligung/augsburger-buergerversammlung
Ansprechpartner für mein Anliegen: https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/stadtrat-und-verwaltung/buergermeisterinnen-buergermeister-referenten

Datum der Veröffentlichung dieses Beitrags: 22.04.2024

Fragen zu Versicherungen

Viele Versicherungen sind bereits in der Mitgliedschaft automatisch enthalten. Anlässlich der Jahreshauptversammlung am 21.04.2024 stand und auch 

Cetin Öner
der Rheinland-Versicherungen

sehr freundlich Rede und Antwort. Die Rheinlandversicherungen arbeiten auch direkt mit dem Verband zusammen. 
In Absprache mit Herrn Öner dürfen wir seine Kontaktdaten hier veröffentlichen, so dass alle Messerschmitt-Siedler, die hier noch Fragen haben, sich jederzeit vertrauensvoll an ihn wenden dürfen.

Herzlichen Dank dafür

Cetin Öner, Agenturleiter
Tel.: 0941 646611-0
Fax: 0941 646611-20

 

Datum der Veröffentlichung dieses Beitrags: 22.04.2024

Siedlerstrom

Die Stadtwerke Augsburg hatten viele Jahre einen vergünstigten Stromtarif für Siedler angeboten. Dieses vergünstigte Angebot wird leider eingestellt.

In Zusammenarbeit mit dem Verband Wohneigentum kann der Strom auch über die Stadtwerke Forchheim bezogen werden, die weiterhin Sonderkonditionen für Siedler anbieten und die bestehende Kooperation mit dem Verband auf Schwaben ausgeweitet haben. 
Die SWA zieht leider nicht mit, hier wurde schon nachgefragt.

Informationen zu den Konditionen für Siedler, zu den Stromtarifen etc.
Stadtwerke Forchheim
Tel.: 09191 6310
Mail: kundenservice@stadtwerke-forchheim.de
Web: www.stadtwerke-forchheim.de

Mitglieder bekommen bei Kontakt in Forchheim einen persönlichen Ansprechpartner, der weiß was „Siedlerstrom“ ist und die Sonderkonditionen kennt. Es handelt sich um 100 % Ökostrom. 
Anmelden kann sich jedes Mitglied direkt hier:

Hier muss bei gewünschter Stromtarif „Siedlerstrom“ ausgewählt werden, dann ist automatisch der richtige Tarif hinterlegt. Außerdem muss ein Bild unseres Mitgliedsausweises hochgeladen werden.
Es muss der Plastikausweis sein. 

Bei weiteren Fragen können sich Mitglieder auch direkt an den Verband Wohneigentum wenden

 

Datum der Veröffentlichung dieses Beitrags: 22.04.2024

Widerspruch Erhöhung Straßenreinigungsgebühren

Die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren führt bei vielen Mitgliedern verständlicherweise zu Unmut. Zum einen liegt dies an der teilweise massiven Preissteigerung (bis zu einer Verdopplung), zum anderen daran, dass die Straßen nicht so oft gereinigt werden, wie dies die Gebührenordnung vorsieht.
Es ist demnach mehr als legitim, die Stadt zu bitten, nachzuweisen, wann und wo und wie oft gereinigt wurde.
Gegen den Gebührenbescheid kann auch Einspruch/Widerspruch eingelegt werden.
Wichtig dabei ist, die Rechtsform des Schreibens der Stadt zu beachten. Handelt es sich um einen Verwaltungsakt (zu erkennen an der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Schreibens) kann das zulässige Rechtsmittel des Widerspruchs oder einer Klage eingelegt werden.

Sollte man dies in Erwägung ziehen, raten wir allerdings dazu, sich im Vorfeld abzusichern, ob dies mit Kosten verbunden sein kann. Ein abgewiesener Widerspruch kann Gebühren nach sich ziehen.

Handelt es sich um ein Informationsschreiben, kann formlos Widerspruch eingelegt werden.

Ein Widerspruch kann teilweise auch mündlich formuliert werden. Man kann diesen auch per Mail an die Stadtwerke Augsburg senden. Ganz gleich ob schriftlich oder mündlich, sind folgende Angaben notwendig:

  • Name und Adresse mit Telefonnummer
  • Datum des Widerspruchs
  • Adresse der Behörde an die sich der Widerspruch richtet (für Augsburg hier)
  • Datum und Geschäftszeichen/ Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Widerspruch eingelegt werden soll
  • Erklärung, dass mit dem Schreiben ein Widerspruch erhoben wird
  • Begründung, warum man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist
  • Unterschrift

Wir haben ein Musterschreiben verfasst, welches hier heruntergeladen werden kann. Bei Bedarf stellen wir es auch ausgedruckt zur Verfügung. Desweiteren steht die Überlegung im Raum, die Widersprüche der Siedlermitglieder zu bündeln, zu sammeln und gesammelt als Widerspruch einzureichen. Informationen hierzu folgen.

 

Datum der Veröffentlichung dieses Beitrags: 22.04.2024

Umfrageaktion Lärmbelastung B17 - Januar 2024

Hier die Auswertung der Umfrageaktion, die klären sollte, ob sich die in der Siedlung lebenden Personen von der angrenzenden B17 mehr als früher gestört fühlen würden. 

Die Rückmeldequote allein lässt bereits den Schluss zu, dass die Frage keinen Nerv getroffen hat. Zwar wird der Verkehrslärm wahrgenommen und man hat das Gefühl, dass der Geräuschpegel gestiegen sei, auch sind einige der Meinung, dass der Lärm im Garten wie im Wohngebäude störend wäre, ebenso wünschen sich einige Personen Lärmschutzmaßnahmen, doch in Anbetracht der Antworten auf die darauffolgenden Fragen, wird man damit kaum etwas erreichen können, wenn weder die Erholung beeinträchtigt, noch der Lärm dauerhaft hörbar ist. 

Im Moment wird man aufgrund der Umfrageergebnisse von weiteren Schritten absehen.

Die Auswertung konnte erst am 29.01.2024 erfolgen, da die letzten Fragebögen zwei Wochen nach der Abgabefrist abgeben worden waren.

Bei der nächsten Siedlerversammlung wird das Thema und die Auswertung ebenfalls nochmals angesprochen werden.

Wir danken allen, die den Fragebogen ausgefüllt haben und diesen (rechtzeitig und innerhalb des Zeitfensters) zurückgaben. Vielen Dank!

Grundstücksentwässerungs-anlagen - Infos Mitte 2023

Hier findet man Informationen des Landesamts für Umwelt zum Nachlesen

Grundstücksentwässerungsanlagen sind bauliche Anlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, mit denen Schmutz- und Regenwasser gesammelt, bei Bedarf behandelt und abgeleitet wird. Dazu gehören
die Abwasserleitungen im Gebäude und die sogenannten Grundleitungen, die im Erdreich oder unter dem Haus verlegt sind, ebenso Revisionsschächte und Anlagen wie Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen. 

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer zuständig für Bau, Betrieb und Unterhalt der Grundstücksentwässerungsanlage. Ob er auch für den Grundstücksanschluss zuständig ist, regelt jede Kommune in ihrer Entwässerungssatzung. 

Das verlinkte detaillierte Infomaterial gibt Aufschluss über Pflichten und Fristen, Kosten und Verfahren für Hauseigentümer (m, w, d).

 

Wir möchten alle Menschen ansprechen und bemühen uns, dies auch durch die Klammern (m, w, d) deutlich zu machen. Sollte uns doch einmal ein Fehler unterlaufen, so ist dies nicht diskriminierend gemeint und stellt keine Zurücksetzung irgend eines Menschen gleich welchen Geschlechts dar.

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